Auslandskrankenversicherung für Auswanderer nach Thailand
Wer nach Thailand auswandert, wird dort als Privatpatient behandelt und muss Behandlungs- und Krankenhauskosten sofort in voller Höhe zahlen. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb eine Auslandskrankenversicherung mit Evakuierungsversicherung. Wir helfen Ihnen, die passende private Auslandskrankenversicherung zu finden.

Gut zu wissen: Thailand
- Die medizinische Versorgung ist laut Auswärtigem Amt insbesondere in Bangkok und in den großen Städten von hoher Qualität. Auf dem Land entspricht sie unter Umständen nicht europäischem Standard.[1]
- Private Krankenhäuser haben nach Angabe der Deutschen Botschaft Bangkok englischsprachige, teilweise auch deutschsprachige Ärzte.[2]
- Deutsche Patienten werden in Thailand als Privatpatienten behandelt und müssen Behandlungs- und Krankenhauskosten sofort in voller Höhe zahlen. Die Botschaft kann in Ausnahmefällen nur die Kosten eines staatlichen Krankenhauses übernehmen, nicht die deutlich höheren Kosten einer Privatklinik.[2]
- Krankenhauskosten müssen vielerorts schon vor der Entlassung beglichen oder vorgestreckt werden. Bei unbezahlter Rechnung kann ein Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung erwirken.[1]
- Das Auswärtige Amt empfiehlt für Thailand eine Auslandskrankenversicherung mit Evakuierungsversicherung.[1]
- Für das LTR-Visum in der Kategorie Wealthy Pensioners verlangt das Board of Investment eine Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt mit mindestens 50.000 USD für Krankenhausaufenthalt und medizinische Behandlung und einer Restlaufzeit von mindestens 10 Monaten. Gruppenpolicen müssen mindestens 50.000 USD pro Person bieten. Reine Lebensversicherungen und Reiseversicherungen werden nicht akzeptiert. Alternativ ist ein Nachweis über die thailändische Sozialversicherung (SSO) möglich.[3]
- Beim LTR-Visum kann der Versicherungsnachweis zunächst durch ein unterschriebenes Document Request Acknowledgement Form ersetzt und später nachgereicht werden. Unterlagen, die nicht auf Englisch oder Thai vorliegen, brauchen eine beglaubigte Übersetzung.[3]
- Laut Königlich Thailändischer Botschaft in Den Haag setzt das Non-Immigrant-Visum O-A ein Mindestalter von 50 Jahren voraus und erlaubt einen Aufenthalt von einem Jahr ab der ersten Einreise. Prüfen Sie die Angaben vor dem Antrag bei der für Sie zuständigen Botschaft.[4]
Unser Angebot für Sie
Der Leistungsumfang variiert je nach gewähltem Versicherungsprodukt. Grundsätzlich handelt es sich um private Krankenversicherungen, die Ihnen weltweite Flexibilität bieten.
Abschluss auch aus dem Ausland
Sie können Ihren Versicherungsschutz bequem von überall auf der Welt abschließen.
Persönliche Beratung
Bei uns landen Sie nicht in einem Callcenter – wir beraten Sie immer individuell.
Die Pakete im Überblick
| Leistungen | Basis-Paket | Erweitertes-Paket | Premium-Paket |
|---|---|---|---|
| Ambulante Heilbehandlungen | nicht enthalten | Enthalten | Enthalten |
| Stationäre Heilbehandlungen | Enthalten | Enthalten | Enthalten |
| Arznei-, Verband- und Heilmittel | Enthalten | Enthalten | Enthalten |
| Zahnmedizinische Heilbehandlungen | nicht enthalten | nicht enthalten | Enthalten |
| Zahnersatz/Kieferorthopädische Maßnahmen | nicht enthalten | nicht enthalten | Enthalten |
| Vorsorgeuntersuchungen | nicht enthalten | Enthalten | Enthalten |
| Impfungen | nicht enthalten | Enthalten | Enthalten |
| Schwangerschaft und Entbindung | nicht enthalten | nicht enthalten | Enthalten |
| Unfruchtbarkeitsbehandlungen | nicht enthalten | nicht enthalten | Enthalten |
| Sehhilfen inkl. Sehtest | nicht enthalten | nicht enthalten | Enthalten |
| Augenlasern | nicht enthalten | nicht enthalten | Enthalten |
| Psychotherapie | nicht enthalten | nicht enthalten | Enthalten |
| Kranken- und Rücktransporte/Überführungen | nicht enthalten | nicht enthalten | Enthalten |
| Nachhaftung | nicht enthalten | Enthalten | Enthalten |
| Angeborene Leiden | nicht enthalten | nicht enthalten | Enthalten |
| Patienten-Rechtsschutzversicherung | Enthalten | Enthalten | Enthalten |
| Medizinische Assistance | Enthalten | Enthalten | Enthalten |
| Jahreshöchstbetrag | 1.000.000 Euro | unbegrenzt | unbegrenzt |
Häufige Fragen zu Thailand
Brauche ich für Thailand eine Auslandskrankenversicherung?
Das Auswärtige Amt empfiehlt für Thailand eine Auslandskrankenversicherung mit Evakuierungsversicherung. Deutsche Patienten werden als Privatpatienten behandelt und müssen Behandlungs- und Krankenhauskosten sofort in voller Höhe zahlen.
Welche Krankenversicherung verlangt das LTR-Visum?
Für das LTR-Visum in der Kategorie Wealthy Pensioners verlangt das Board of Investment eine Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt mit mindestens 50.000 USD für Krankenhausaufenthalt und medizinische Behandlung und einer Restlaufzeit von mindestens 10 Monaten. Gruppenpolicen müssen mindestens 50.000 USD pro Person bieten. Reine Lebensversicherungen und Reiseversicherungen werden nicht akzeptiert. Alternativ ist ein Nachweis über die thailändische Sozialversicherung (SSO) möglich.
Wie ist die medizinische Versorgung in Thailand?
Laut Auswärtigem Amt ist sie insbesondere in Bangkok und in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie unter Umständen nicht europäischem Standard. Private Krankenhäuser haben englischsprachige, teilweise auch deutschsprachige Ärzte.
Was passiert, wenn ich die Krankenhausrechnung nicht bezahle?
Krankenhauskosten müssen vielerorts schon vor der Entlassung beglichen oder vorgestreckt werden, und bei unbezahlter Rechnung kann ein Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung erwirken. Die Botschaft kann in Ausnahmefällen nur die Kosten eines staatlichen Krankenhauses übernehmen, nicht die einer Privatklinik.
Welche Jahreshöchstbeträge haben Ihre Pakete?
Der Jahreshöchstbetrag liegt beim Basis-Paket bei 1.000.000 Euro, beim Erweiterten und beim Premium-Paket ist er unbegrenzt. Welche Nachweise für Ihr Visum im Einzelnen gelten, klären wir mit Ihnen in der persönlichen Beratung.
Kann ich die Versicherung abschließen, wenn ich schon in Thailand bin?
Ja. Sie können Ihren Versicherungsschutz bequem von überall auf der Welt abschließen. Bei uns landen Sie nicht in einem Callcenter – wir beraten Sie immer individuell.
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Quellen
- Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise – Auswärtiges Amtabgerufen am 25. Oktober 2026
- Hilfe für deutsche Staatsangehörige – Deutsche Botschaft Bangkokabgerufen am 25. Oktober 2026
- Required documents: Wealthy Pensioners (06-11-2025) – Thailand Board of Investment, LTR-Visumabgerufen am 25. Oktober 2026
- Non-Immigrant Visa O-A (long stay) – Königlich Thailändische Botschaft Den Haagabgerufen am 25. Oktober 2026